Kunst
Umsetzung der Richtlinien und Lehrpläne in der Sekundarstufe I
für das Fach Kunst
Unserem Anstaltslehrplan liegt zu Grunde: Richtlinien und Lehrpläne für das Gymnasium – Sekundarstufe I – in Nordrhein-Westfalen, Kunst, hg. Vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1993.
Wie unter 2.2 (Fachdidaktische Schwerpunktsetzung, RL, S. 33) herausgestellt wird, kann die Vielzahl möglicher Fachgegenstände (Bildwelten) nicht schlüssig in verbindlichen Gegenstandskatalogen erfasst werden. Die allgemeinen Gesichtspunkte „Bildkonzeptionen – ästhetische Kategorien – Bildverfahren/Medien“ werden für die Auswahl von Unterrichtsinhalten festgelegt.
Unser vorliegendes Schulcurriculum für das Fach Kunst nimmt verbindliche Schwerpunktsetzungen für jedes Schuljahr vor, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler auch bei Lehrer- oder Klassenwechsel am Ende der Sekundarstufe I die obligatorischen Fachgegenstände kennen gelernt bzw. erfahren haben. Die tabellarische Darstellung dient der Transparenz und soll auf einen Blick erfassbar machen, welche der unten erläuterten Lernbereiche jeweils unterrichtlich konkretisiert werden.
Die Themen können variiert werden – unter der Voraussetzung, dass die Festlegungen bezüglich Verfahren, Lernaspekt usw. entsprechend beibehalten werden.
Erläuterung zu den Vorgaben:
Lernaspekte: In jeder der drei Curriculum-Einheiten (5/6 – 7/8 – 9/10 bzw. 9) müssen jeweils Lerneinheiten
zu allen vier Lernaspekten im Unterricht behandelt werden (vgl. RL, S. 41 und S. 38ff.).
Lernaspekt I: Umgang mit Materialien/Medien
Lernaspekt II: Geistige Grundhaltungen (z.B. Ist der Gestaltungsvorgang eher vom Gefühl/Intuition oder vom Verstand gesteuert? Wird thematisiert, wie die Wirklichkeit ist bzw. sein soll oder wird eher unkonventionell mit der Wirklichkeit umgegangen, um ihr möglicherweise einen neuen Sinn zu geben?)
Lernaspekt III: Persönlichkeit des Gestalters/Künstlerindividualität
Lernaspekt IV: soziokulturelle & geschichtliche Zusammenhänge
Handlungsfelder: Die drei Handlungsfelder bilden die fachliche Grundstruktur, sie bestimmen grundsätzlich die didaktisch-methodische Struktur des Unterrichts. Produktion und Reflexion von Bildern und die Reflexion über Bildprozesse ergänzen und durchdringen sich wechselseitig. In allen drei Curriculum-Einheiten müssen (jeweils schwerpunktmäßig) Phasen jedes Handlungsfeldes vorkommen.
A: Produktion von Bildern
B: Rezeption von Bildern
C: Reflexion über Bildprozesse
Ästhetische Kategorien: Materialien und Verfahren sind für die Gestaltung und das Verstehen von Bildern grundlegend bedeutsam. Als verbindlicher Rahmen sind die folgenden fünf ästhetischen Kategorien zu verstehen: Farbe, Linie, Fläche, Körper/Raum, Bewegung:
mit jeder müssen sich die SuS in Abständen mehrmals ausführlich (mittels eigener und fremder Bildwelten) auseinandersetzen.
Bildverfahren: Die folgenden Verfahren ermöglichen im Besonderen sinnliche Erfahrungen und vielfältige, individuelle Ausdrucksweisen, sie sind unmittelbar handhabbar und können zu ausdauernden, konzentrierten Gestaltungs- und Wahrnehmungsprozessen hinführen. Daher sollen sie mehrmals und über längere Zeit zum Unterrichtsgegenstand gemacht werden (RL, S. 35):
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Zeichnen
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Malen
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Collagieren
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Plastizieren
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Bauen
Medieneinsatz: Als Ergänzung zu den o.g. Bildverfahren wird bei verschiedenen Unterrichtsvorhaben unter „Aufgabenschwerpunkte“ aufgezeigt, welche Verknüpfung mit den sogenannten „neuen Medien“ stattfindet. Das Fach Kunst leistet einen Beitrag zur Medieneerziehung vor allem bezüglich
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Textverarbeitung
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Bildbearbeitung
C. Brauneis ( Fachvorsitzende der Fachschaft Kunst )
letzte Aktualisierung: 14.12.2009