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Schulordnung

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  • Schulordnung

    Schulordnung des Niklas-Luhmann-Gymnasiums Oerlinghausen (Stand Oktober 2006)

    Was du nicht willst, das man dir tu, das füg’ auch keinem anderen zu.“

    Diese Goldene Regel soll als Ziel für unsere Schulordnung gelten, die dafür sorgen will, dass sich die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer des Niklas-Luhmann-Gymnasiums in der Schule wohl fühlen und ungestört – in gegenseitigem Respekt – arbeiten können.
    Der erste Teil der Schulordnung dient dem Schutz und der Sicherheit des einzelnen. Um sie zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:
    1. Für die Überquerung der Ravensberger Straße muß die Fußgängerampel oder die Brücke benutzt werden.
    2. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände (dazu gehört auch der Schulhof) nicht verlassen. Innerhalb des Schulgeländes halten sich alle Schülerinnen und Schüler (inkl. Sekundarstufe II) während der Pausen auf dem Schulhof, in der Pausenhalle (exklusive Treppenhaus) oder in der Cafeteria auf.
    3. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die während der allgemeinen Unterrichtszeit frei haben (1. oder 6. Stunde), halten sich im Foyer der Aula auf. Die Flure des Schulgebäudes dürfen ich in dieser Zeit nicht betreten werden.
    4. Auf dem Schulhof sind für Ballspiele nur leichte, weiche Bälle erlaubt. Im Gebäude selbst sind Ballspiele verboten. Es ist außerdem nicht erlaubt, im Gebäude zu rennen.
    5. Es ist verboten, mit Schneebällen zu werfen.
    6. Es ist strengstens verboten, die Dächer der Schule zu betreten.
    7. Die Schülerinnen und Schüler warten in den festgelegten Wartebereichen oder vor den Klassenzimmern, bis ihnen aufgeschlossen wird.
    8. Schülerinnen und Schüler müssen ihre Taschen nach Beendigung des Fachunterrichts im Eingangsbereich ablegen, auch wenn der nachfolgende Unterricht im Klassenzimmer stattfindet.
    9. Wenn die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach dem Klingeln noch nicht erschienen ist, sagt der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat Bescheid.
    10. Wertsachen sollen nicht mit in die Schule gebracht werden (z. B. CD-Player).

    Der zweite Teil der Schulordnung sorgt für eine Lernatmosphäre in sauberer und gepflegter

    Umgebung. Sie soll durch folgende Regeln ermöglicht werden:

    1. Jede Art von mutwilliger Zerstörung ist zu unterlassen.
    2. Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Kaugummi zu kauen. Essen und Trinken sind nur in Ausnahmefällen gestattet. In den Räumen, in denen Rechner stehen, sind Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
    3. Der Schulhof – einschließlich Klettergerüst und Biogarten – muss sauber gehalten werden.
    4. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.
    5. Jeder Unterrichtsraum muss in einem sauberem, ordentlichem Zustand verlassen werden. Dazu gehört, dass Unterrichtsmaterialien in die dafür vorgesehenen Schränke geräumt und, sofern Unterricht in diesem Raum nicht mehr stattfindet, Stühle auf die Tische gestellt werden.

    Diese Schulordnung ist in Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern entstanden. Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie von jedem Einzelnen der Schulgemeinde respektiert wird.

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